Erste-Hilfe-Kurse
Für Führerscheinbewerber: § 19 FeV verlangt mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Schulung umfasst theoretischen Unterricht und praktische Übungen.
Praxisorientierte Erste Hilfe
Die Ausbildung soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern Handlungssicherheit aufbauen. Deshalb werden Demonstrationen, Partnerübungen und Fallbeispiele konsequent miteinander verbunden.
Schwerpunkte
- Eigenschutz und Absichern
- Notruf und Rettungskette
- Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
- Atmung und lebensbedrohliche Notfälle
- Herz-Lungen-Wiederbelebung und AED
- starke Blutungen und Wundversorgung
- Schock und akute Erkrankungen
- Verletzungen
- praktische Fallbeispiele
- Grundwissen zur Organ- und Gewebespende
