KURSwerk24
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Erste-Hilfe-Kurse

Für Führerscheinbewerber: § 19 FeV verlangt mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Schulung umfasst theoretischen Unterricht und praktische Übungen.

Praxisorientierte Erste Hilfe

Die Ausbildung soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern Handlungssicherheit aufbauen. Deshalb werden Demonstrationen, Partnerübungen und Fallbeispiele konsequent miteinander verbunden.

Schwerpunkte