Fischerprüfung Bayern
Voraussetzungen
An der staatlichen Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Für den Fischereischein auf Lebenszeit gilt in Bayern grundsätzlich: bestandene Fischerprüfung und Vollendung des 14. Lebensjahres.
Prüfung
Die Prüfung wird im Online-Verfahren abgelegt, dauert 60 Minuten und umfasst 60 Fragen: zwölf aus jedem der fünf Prüfungsgebiete.
Bestehen
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn mehr als ein Viertel der gestellten Fragen oder mehr als die Hälfte der Fragen aus einem Prüfungsgebiet nicht oder nicht richtig beantwortet wurden.
Vorbereitungslehrgang ab 01.10.2026
Der neue Ausbildungsplan verlangt mindestens 30 Stunden zu je 60 Minuten zuzüglich Pausen, verteilt auf mindestens vier Kalendertage mit höchstens acht Stunden pro Tag. Davon entfallen 22 Stunden auf Theorie und 8 Stunden auf praktische Ausbildung.
Ausbildungselemente
| Bereich | Mindestumfang |
|---|---|
| Fischkunde | 7 Stunden |
| Gewässerkunde | 4 Stunden |
| Schutz und Pflege / Fischhege | 3 Stunden |
| Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische | 3 Stunden |
| Rechtsvorschriften | 5 Stunden |
| Praktische Einweisung Fanggeräte | 3 Stunden |
| Praktische Einweisung Behandlung gefangener Fische | 3 Stunden |
| Praxis am Gewässer | 2 Stunden |
